Blitzlicht 12/2017

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  • Sprachaufenthalt im Ausland gilt nur unter besonderen Umständen als Berufsausbildung
  • Abgrenzung eines häuslichen Arbeitszimmers von einer Betriebsstätte
  • Neue Entwicklungen bei eigenkapitalersetzenden Darlehn
  • Begrenzung der Steuerermäßigung wegen Gewerbesteueranrechnung ist betriebsbezogen
  • Gestaltungsmissbrauch bei einer dem Verkauf von Aktien vorgeschalteten Schenkung an minderjährige Kinder
  • Gescheiterte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wegen fortbestehender Geschäftsführerstellung
  • Ausnahme bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten
  • Geänderte Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb ist weder Grundlagenbescheid noch rückwirkendes Ereignis
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten nicht sozialversicherungspflichtig
  • Verkauf von „Wiesnbrezn“ auf dem Oktoberfest unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
  • Werbungskosten durch Vorhalten einer Wohnung am Arbeitsort während der Elternzeit