Zum Jahreswechsel endet eine wichtige Übergangsfrist im Lohnbereich. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Arbeitgeber ihre Entgeltunterlagen einschließlich der ergänzenden Unterlagen nach § 8 Abs. 2 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) elektronisch führen und für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung digital bereitstellen. Die bisher mögliche Befreiung von dieser Pflicht endet am 31. Dezember 2026 ersatzlos. Wir möchten Sie frühzeitig informieren und Ihnen eine praktikable Lösung anbieten.
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