Blitzlicht 01/2017

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  • Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
  • Vermeidung privater Veräußerungsgeschäfte durch Wohnungsüberlassung an Kinder nur, solange Kinderfreibetrag gewährt wird
  • Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes  Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
  • Wahl eines WEG-Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen auch bei Austausch von Heizkörpern vor
  • Defekte Telefonleitung berechtigt zur Mietminderung
  • Urheberrechtsverletzung durch Setzen eines Hyperlinks
  • EuGH verneint die Störerhaftung von WLANAnbietern