Blitzlicht 01/2017 herunterladen
- Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
- Vermeidung privater Veräußerungsgeschäfte durch Wohnungsüberlassung an Kinder nur, solange Kinderfreibetrag gewährt wird
- Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
- Wahl eines WEG-Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen auch bei Austausch von Heizkörpern vor
- Defekte Telefonleitung berechtigt zur Mietminderung
- Urheberrechtsverletzung durch Setzen eines Hyperlinks
- EuGH verneint die Störerhaftung von WLANAnbietern